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Vvook management Founder: Boris Kralj, Goltzstr. 25, 10781 Berlin, Germany
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vvook Management
Ausgabe vom 1. Oktober 2023
§1 Allgemeines (1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten verbindlich für sämtliche Verträge zwischen Vvook Management, im Besitz von Boris Kralj, und seinen gewerblichen Kunden. Dies gilt sowohl für aktuelle als auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Beachten Sie jedoch, dass die Agentur das Recht hat, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern. Abweichungen davon bedürfen einer verbindlichen Vereinbarung beider Parteien.
§2 Vertragsabschluss (1) Die Agentur und der Kunde schließen eine Auftragsbestätigung ab, in der die Details eines Auftrags festgehalten werden. Gültig sind nur schriftlich von Vvook Management angebotene Leistungs- und Preisangaben. Der Kunde kann ein Angebot von Vvook Management annehmen, indem er die entsprechenden Dokumente schriftlich unterzeichnet und übermittelt. (2) Die Unterzeichnung von Angeboten gilt als verbindliche Erklärung der Geschäftsführung des Vertragspartners. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sich daraus ergebende rechtliche Verbindlichkeit, selbst wenn die Unterschrift ohne Stempelabdruck erfolgt, sofern diese Erklärung grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt.
§3 Honorar (1) Das Model/Talent-Honorar umfasst sowohl das Tageshonorar als auch die Vergütung für Nutzungsrechte gemäß §4. Alle Model-Honorare verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Für Unterwäscheaufnahmen gelten gesonderte Tarife, die vor der Buchung mit der Agentur vereinbart werden müssen und mit dem Model/Talent vorher abgesprochen werden. (3) Die Rechnungsstellung erfolgt durch Vvook Management und umfasst das Model/Talent-Honorar, einschließlich Ausfallhonorar und Reisekosten. (4) Die Agentur behält sich das Recht vor, von Neukunden eine Vorauszahlung von 50% zu verlangen.
§4 Nutzungsrechte/Buyouts (1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst das vereinbarte Model/Talent-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen, ausschließlich für den genannten Kunden, für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung und Veröffentlichung. Dies muss spätestens drei Monate nach Erstellung der Aufnahmen erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kunde auch für die Einholung der erforderlichen Rechte am fotografischen Urheberrecht des Fotografen verantwortlich ist. (2) Die Nutzung der Aufnahmen für bestimmte Buyouts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Vvook Management, einschließlich spezifischer Vergütungen entsprechend der Art der Lizenz und Nutzungsdauer.
§5 Arbeitszeit (1) Eine Tagesbuchung beträgt maximal 9 Stunden (inklusive einer Stunde Pause) ab dem Erscheinen des Models/Talents am Set oder der Location. Halbtagesbuchungen oder Arbeitszeiten nach 18:00 Uhr erfordern vorherige Absprache mit der Agentur. (2) Überstunden werden mit 15% des Tages Honorars pro Stunde vergütet.
§6 Reisekosten (1) Die An- und Abreise innerhalb der Stadt, die nicht länger als eine Stunde dauert, wird nicht separat vergütet. (2) Alle weiteren An- und Abreiseoptionen werden in der Regel mit 50% des Tageshonorars des Models/Talents berechnet. (3) Taxi- und Reisespesen trägt der Kunde.
§7 Beanstandung (1) Im Falle von Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet, die Agentur unverzüglich zu informieren und die Gründe ausführlich darzulegen. Bei nachweislich berechtigten Beanstandungen entfällt jegliche Zahlungsverpflichtung für das gebuchte Model/Talent, einschließlich der Erstattung von Reisekosten. (2) Im Falle einer schuldhaften Verspätung des Models/Talents erfolgt eine Reduzierung der Tagesgage um 15% pro Stunde, und das Model/Talent verpflichtet sich, die versäumte Zeit durch längeres Arbeiten auszugleichen. (3) Unzumutbare Arbeitsbedingungen oder eine Gefahr für das Model/Talent müssen unverzüglich der Agentur mitgeteilt werden.
§8 Schlussbestimmungen (1) Diese Buchungsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Nutzungsrechten aus der Buchung ist der Sitz der jeweiligen vermittelnden Agentur. (2) Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen sowie Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorgenommen werden. Es ist dem Kunden untersagt, das Model/Talent in Bezug auf Buchungsänderungen oder -ergänzungen anzusprechen, da dies ausschließlich durch die Agentur erfolgt. Der Kunde darf den von Vvook Management vermittelten Talenten/Models keine direkten Aufträge erteilen oder deren Kontaktdaten an Dritte weitergeben.
General Terms and Conditions of Vvook Management
Version dated October 1, 2023